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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluss und Geltungsbereich

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der SONNEO GmbH kommt durch eine schriftliche oder mündliche Bestellung und die anschliessende Auftragsbestätigung zustande. Mit der Annahme der Auftragsbestätigung gelten diese AGB als integrierter Bestandteil des Vertrags. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie durch SONNEO schriftlich bestätigt wurden.

2. Preise und Leistung

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST). Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Die in Offerten oder Preislisten angegebenen Preise sind unverbindlich.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der Sonneo GmbH. Ab Offertstellung sind unsere Preise 90 Tage gültig. Im vereinbarten Preis ist die Durchführung des Auftrages in zwei Arbeitsgängen enthalten (je ein Termin für Massaufnahme und Montage). Weitere Arbeitsgänge, Anfahrten, Wartezeiten und Regiearbeiten werden zum jeweils gültigen Regiestundensatz rein netto zusätzlich verrechnet.

3. Zahlungsbedingungen

Rechnungen bis CHF 5'000.- sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Skontoabzug zu begleichen. Bei Aufträgen ab CHF 5'000.- gilt:

  • 65 % bei Auftragsklarheit (Materialbeschaffung)
  • 35 % nach Montage, zahlbar innerhalb 10 Tagen

Ein Skontoabzug von 2 % wird gewährt, sofern die Akontozahlung fristgerecht eingeht. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins geschuldet. Bei Aufträgen auf Abruf wird nach Bereitstellung fakturiert.

4. Lieferung und Lieferfristen

Lieferfristen beginnen mit der Auftragsklarheit oder dem Eingang der ersten Akontozahlung. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt (z. B. Wetter, Zoll, politische Ereignisse) berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zu Schadenersatzforderungen. Konventionalstrafen werden nicht anerkannt.

5. Versand- und Transportbedingungen

Versandkosten:

  • bis CHF 500 Warenwert: 15%
  • CHF 501 bis 2'000: 10%
  • ab CHF 2'001: 8%

Bei Montagen durch SONNEO GmbH sind Transportkosten im Montagepreis enthalten. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden. Transportschäden müssen durch ein Speditionsprotokoll dokumentiert und umgehend gemeldet werden.

6. Lieferpflicht und Bonität

Die Lieferpflicht besteht nur bei gegebener Kreditwürdigkeit des Kunden. Stellt sich nachträglich eine mangelnde Bonität heraus, kann eine Vorauszahlung verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.

7. Warenrücknahme

Nur Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden nach Absprache zurückgenommen. Gutschrift max. 75 % des Warenwertes. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Transportkosten trägt der Kunde.

8. Bauphase und Änderungskosten

Kosten für Massänderungen nach Auftragserteilung sowie für Baubewilligungsunterlagen (Pläne, Fundamente, Kataster) werden pauschal mit CHF 500.- exkl. MWST verrechnet. Bei späterer Auftragserteilung mit Bewilligung entfällt die Pauschale.

9. Garantie und Mängelrüge

Die allgemeine Garantiefrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Mängel sind schriftlich innert 48 Stunden (sichtbare Mängel) bzw. 6 Monaten (versteckte Mängel) zu melden. Keine Garantie besteht bei unsachgemässem Gebrauch, Vandalismus, Wetterschäden oder Missachtung der Wartungsanweisungen. Herstellergarantien gelten gemäss separaten Bedingungen (z. B. 5 Jahre für Motoren, Screens, etc.).

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der SONNEO GmbH. Ein Eigentumsvorbehalt oder Handwerkerpfandrecht kann eingetragen werden.

11. Montagebedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand (Richtpreis: CHF 135.-/Mannstunde). Voraussetzungen: fertige Fundamente, saubere Baustelle, Zugang gewährleistet, notwendige Hebemittel bauseits organisiert. Elektrik- und Hauptanschlüsse müssen bereitgestellt sein. Für die Montage und die Garantieleistungen ermöglichen Sie uns den ungehinderten Zugang zum Montageort. Dies bedeutet, dass allfällige Lasttraghilfen, Gerüstkosten und Hilfsmittel für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu Ihren Lasten gehen. Ebenfalls sind Sie verantwortlich dafür, dass der Montageuntergrund tragfähig und frei von gefährdeten Leitungen, wie z.B. Strom und Wasser, ist.

12. Bedienung und Wartung

Die ordnungsgemässe Bedienung und Wartung laut separatem Wartungsmerkblatt ist Bedingung für den Garantieanspruch. Reinigung nur mit lauwarmem Wasser und mildem Reinigungsmittel, keine Hochdruckreiniger.

13. Besonderheiten bei Pergola- und Beschattungssystemen

Aluminiumdächer sind sonnen- und regengeschützt, aber nicht dauerhaft wasserdicht. Bei Schnee sind Lamellen zu öffnen oder PVC-Tücher einzuziehen. Der Kunde ist für die Abdichtung zur Fassade verantwortlich. Schäden durch Wind, Frost oder nicht trockene Lagerung sind ausgeschlossen.

14. Bedingung für Outdoor Living – Garantie und Bedienung

Die Outdoor Living-Modelle von SONNEO sind Terrassenüberdachungen aus Aluminium mit einer vor der Sonne schützenden Oberstruktur aus verstellbaren Aluminiumlamellen. Gewisse haben ausserdem Lamellen, die sich wegschieben lassen. Die Oberstruktur der Modelle Nomo, Rialto, Phoenix, QUBE Move, BAVONA Softtop und Pergotex II ist aus faltbarem PVC-Tuch.

Diese Terrassenüberdachungen lassen sich elektrisch bedienen. Die Lamellendächer können mit einem Regensensor ausgerüstet werden. Die Seiten der Pergolen können mit eingebauten ZIP-Screens mit PVC oder Screentuch, eventuell versehen mit Fenstern aus transparentem Cristal-PVC, abgeschlossen werden. Für gewisse Terrassenüberdachungen sind nur Anbauscreens (nicht eingebaut) erhältlich.

Die Screens sind elektrisch zu bedienen und können mit Automaten mit Wind- und/oder Sonnensensoren ausgestattet werden. Die Outdoor Living-Systeme werden freistehend oder angebaut gegen eine Fassade oder eingebaut in eine Öffnung montiert. Die Lamellendächer können mit einem oder mehreren Dachelementen ausgestattet werden. Mehrere Module der SONNEO-Produkte können aneinander gekoppelt werden.

Achtung: Outdoor Living Systeme bleiben jedoch Terrassenüberdachungen und eignen sich also nicht als permanenter Wohnraum oder Aufbewahrungsraum für (wertvolle) Möbel oder Objekte.

Allgemein

Die Outdoor Living-Konstruktion ist besonders wasserabweisend, aber nicht vollständig wasserdicht. Bei korrektem Einbau sind die Systeme hinsichtlich der Wasserabfuhr wasserdicht gemäss Norm. Pro Dachelement ist mindestens ein Wasserabfluss pro 15 m² Dachfläche erforderlich. Die Abwässerung sollte durch den dichtesten Vertikalpfosten erfolgen. Bei Anbaupergolen liegt die Verantwortung für die Abdichtung zwischen Wand und Überdachung beim Spengler bauseits.
Die Motoren der Screens und der Oberstruktur entsprechen den Schutzarten IP44 und IP66 Dynamic. Bei Öffnung der Lamellen oder des Falttuchs nach Regen kann Tropfwasser auftreten. Windböen können Wasser ins Innere blasen. Auch bei Screens kann sich Kondenswasser bilden. Um Schimmelbildung zu vermeiden, Tücher nie nass einrollen.

Wasserdichtheit

Outdoor Living-Dächer sind regenabweisend, aber nicht dafür konzipiert, hohe Schneelasten zu tragen. Bei starkem Regen kann Wasser an den Seitenrinnen überlaufen. Aluminium dehnt sich temperaturbedingt – Tropfenbildung an Eckverbindungen ist möglich. Bei Fassadenmontage wird ein Spenglerblech bauseits empfohlen.

Bei Schneefall müssen Lamellen senkrecht gestellt werden. Wegfahrbare Lamellen sind zwingend senkrecht zu halten. PVC-Dächer müssen bei Schnee vollständig geöffnet werden. Die Steuerung verfügt über eine Automatik: unter 7 °C ohne Niederschlag öffnen sich Lamellen auf 9.5° zur Vermeidung von Anfrieren. Bei Regen + unter 7 °C: automatische Öffnung auf 90° bei Verwendung eines Sensors. Abschalten dieser Sicherung führt zum Verlust der Garantie.

Temperatur & Überlastung

Motoren sind bis 60 °C nutzbar. Bei häufiger Bedienung greift ein thermischer Motorschutz (ca. 10 Minuten Sperre).

Sicherheit & Installation

  • Installation, Anschluss und Einstellung nur durch qualifizierte Fachkräfte
  • Elektrischer Netzanschluss gemäss Norm durch anerkannten Elektriker
  • Schalter im Sicherungskasten erforderlich (bei Automatikbetrieb)
  • Keine Bedienung bei blockierten, vereisten oder verschmutzten Anlagen
  • Schutz vor Einfrieren durch automatische Frostschutzsteuerung empfohlen

Bedienung

Die Systeme werden über Casambi-App (Bluetooth), Teleco oder Somfy-io-Sender bedient. Funkfrequenz: 2.4 GHz. Bei Batterieausfall keine Signalübertragung. Lamellen, Screens, LED-Leuchten und Heizungen steuerbar.

Windwiderstand

Alle SONNEO Markisen-Produkte entsprechen CE-Windklasse 2 nach EN 13561.

  • Screens bis 10 m²: bis 49 km/h, darüber aufrollen
  • Screens > 10 m²: bis 38 km/h
  • Lamellendächer: bis 120 km/h (geschlossen)
  • Faltdächer: bis 100 km/h – bei mehr Wind offen halten
  • Windsensoren können automatisch reagieren, bieten aber keine vollständige Sicherheit

Wartung

Regelmässige Reinigung (2x jährlich):

  • Aluminium: lauwarmes Wasser + mildes Reinigungsmittel
  • PVC-Tücher: erst trocken bürsten, dann sanft reinigen
  • Screens mit Cristal: nur mit Wasser reinigen – nie nass aufrollen
  • Mechanische Teile: jährlich reinigen
  • Keine scharfen Mittel oder Hochdruckreiniger verwenden

Garantie

Ohne Gegenbericht innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.

Die Garantie im Sinne einer Gewährleistungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum zwei Jahre. Die Rechnung gilt als Garantienachweis. Mängel und Fehler sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich und unter unaufgeforderter Vorlage des Garantienachweises (Rechnung) zu melden. Eingriffe und Reparaturen Dritter beenden unsere Garantie und Gewährleistungspflicht sogleich; jede Haftung ist diesfalls ausgeschlossen.

Nur gültig bei:

  • Rücksendung des ausgefüllten Abnahmeprotokolls innert 10 Arbeitstagen
  • Feststellung des Mangels durch Installateur innerhalb der Frist
  • Sofortige Meldung durch Endkunde

Wichtige Hinweise

Ein Missachten dieser Hinweise kann zum Verlust der Garantieansprüche führen. Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Dokument zur Outdoor Living Bedienung und Garantie. Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer hochwertigen Outdoor Living Terrassenüberdachung. Damit Sie langfristig Freude daran haben, ist eine sachgemässe Bedienung und Wartung zwingend. Die detaillierte Bedienungs- und Wartungsanleitung, Hinweise zur Wasser- und Winddichtigkeit, Frostschutz, Schneelasten sowie die besonderen Anforderungen an die Montage und Bedienung mit Motoren, Sensorik und Steuerung entnehmen Sie dem jeweils beiliegenden Spezialdokument "Outdoor Living – Bedienungs- und Garantiehinweise". Beachten Sie insbesondere:

  • Die Überdachungen sind nicht als Wohn- oder Lagerraum konzipiert
  • Sie sind wetterresistent, aber nicht vollständig wasserdicht
  • Schnee ist zu vermeiden, Lamellen senkrecht zu stellen bzw. PVC-Dach zu öffnen
  • Feuchtigkeit darf nicht eingeschlossen werden (Tücher stets trocken einrollen)
  • Wind- und Regensensoren helfen bei Schutz, bieten aber keine absolute Sicherheit
  • Elektrik ist durch qualifiziertes Personal anzuschliessen
  • Es gelten ergänzende Garantiebedingungen gemäss Hersteller

Ein Missachten dieser Punkte kann zum Ausschluss von Garantieansprüchen führen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Firmensitz der SONNEO GmbH in 8600 Dübendorf. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht gemäss OR. Der Lieferant kann den Kunden auch an dessen Sitz belangen.

Allgemeines und Zusätzliches

 

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge mit der SONNEO GmbH. Subsidiär gelten die Normen SIA 118 sowie das Schweizerische Obligationenrecht.
Stand: Mai 2025