Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluss und Geltungsbereich
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der SONNEO GmbH kommt durch eine schriftliche oder mündliche Bestellung und die anschliessende Auftragsbestätigung zustande. Mit der Annahme der Auftragsbestätigung gelten diese AGB als integrierter Bestandteil des Vertrags. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie durch SONNEO schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise und Leistung
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST). Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Die in Offerten oder Preislisten angegebenen Preise sind unverbindlich.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung der Sonneo GmbH. Ab Offertstellung sind unsere Preise 90 Tage gültig. Im vereinbarten Preis ist die Durchführung des Auftrages in zwei Arbeitsgängen enthalten (je ein Termin für Massaufnahme und Montage). Weitere Arbeitsgänge, Anfahrten, Wartezeiten und Regiearbeiten werden zum jeweils gültigen Regiestundensatz rein netto zusätzlich verrechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Rechnungen bis CHF 5'000.- sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Skontoabzug zu begleichen. Bei Aufträgen ab CHF 5'000.- gilt:
- 65 % bei Auftragsklarheit (Materialbeschaffung)
- 35 % nach Montage, zahlbar innerhalb 10 Tagen
Ein Skontoabzug von 2 % wird gewährt, sofern die Akontozahlung fristgerecht eingeht. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins geschuldet. Bei Aufträgen auf Abruf wird nach Bereitstellung fakturiert.
4. Lieferung und Lieferfristen
Lieferfristen beginnen mit der Auftragsklarheit oder dem Eingang der ersten Akontozahlung. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt (z. B. Wetter, Zoll, politische Ereignisse) berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zu Schadenersatzforderungen. Konventionalstrafen werden nicht anerkannt.
5. Versand- und Transportbedingungen
Versandkosten:
- bis CHF 500 Warenwert: 15%
- CHF 501 bis 2'000: 10%
- ab CHF 2'001: 8%
Bei Montagen durch SONNEO GmbH sind Transportkosten im Montagepreis enthalten. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden. Transportschäden müssen durch ein Speditionsprotokoll dokumentiert und umgehend gemeldet werden.
6. Lieferpflicht und Bonität
Die Lieferpflicht besteht nur bei gegebener Kreditwürdigkeit des Kunden. Stellt sich nachträglich eine mangelnde Bonität heraus, kann eine Vorauszahlung verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
7. Warenrücknahme
Nur Lagerartikel in einwandfreiem Zustand werden nach Absprache zurückgenommen. Gutschrift max. 75 % des Warenwertes. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Transportkosten trägt der Kunde.
8. Bauphase und Änderungskosten
Kosten für Massänderungen nach Auftragserteilung sowie für Baubewilligungsunterlagen (Pläne, Fundamente, Kataster) werden pauschal mit CHF 500.- exkl. MWST verrechnet. Bei späterer Auftragserteilung mit Bewilligung entfällt die Pauschale.
9. Garantie und Mängelrüge
Die allgemeine Garantiefrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Mängel sind schriftlich innert 48 Stunden (sichtbare Mängel) bzw. 6 Monaten (versteckte Mängel) zu melden. Keine Garantie besteht bei unsachgemässem Gebrauch, Vandalismus, Wetterschäden oder Missachtung der Wartungsanweisungen. Herstellergarantien gelten gemäss separaten Bedingungen (z. B. 5 Jahre für Motoren, Screens, etc.).
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der SONNEO GmbH. Ein Eigentumsvorbehalt oder Handwerkerpfandrecht kann eingetragen werden.
11. Montagebedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand (Richtpreis: CHF 135.-/Mannstunde). Voraussetzungen: fertige Fundamente, saubere Baustelle, Zugang gewährleistet, notwendige Hebemittel bauseits organisiert. Elektrik- und Hauptanschlüsse müssen bereitgestellt sein. Für die Montage und die Garantieleistungen ermöglichen Sie uns den ungehinderten Zugang zum Montageort. Dies bedeutet, dass allfällige Lasttraghilfen, Gerüstkosten und Hilfsmittel für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu Ihren Lasten gehen. Ebenfalls sind Sie verantwortlich dafür, dass der Montageuntergrund tragfähig und frei von gefährdeten Leitungen, wie z.B. Strom und Wasser, ist.
12. Bedienung und Wartung
Die ordnungsgemässe Bedienung und Wartung laut separatem Wartungsmerkblatt ist Bedingung für den Garantieanspruch. Reinigung nur mit lauwarmem Wasser und mildem Reinigungsmittel, keine Hochdruckreiniger.
13. Besonderheiten bei Pergola- und Beschattungssystemen
Aluminiumdächer sind sonnen- und regengeschützt, aber nicht dauerhaft wasserdicht. Bei Schnee sind Lamellen zu öffnen oder PVC-Tücher einzuziehen. Der Kunde ist für die Abdichtung zur Fassade verantwortlich. Schäden durch Wind, Frost oder nicht trockene Lagerung sind ausgeschlossen.
14. Bedingung für Outdoor Living – Garantie und Bedienung
Die Outdoor Living-Modelle von SONNEO sind Terrassenüberdachungen aus Aluminium mit einer vor der Sonne schützenden Oberstruktur aus verstellbaren Aluminiumlamellen. Gewisse haben ausserdem Lamellen, die sich wegschieben lassen. Die Oberstruktur der Modelle Nomo, Rialto, Phoenix, QUBE Move, BAVONA Softtop und Pergotex II ist aus faltbarem PVC-Tuch.
Diese Terrassenüberdachungen lassen sich elektrisch bedienen. Die Lamellendächer können mit einem Regensensor ausgerüstet werden. Die Seiten der Pergolen können mit eingebauten ZIP-Screens mit PVC oder Screentuch, eventuell versehen mit Fenstern aus transparentem Cristal-PVC, abgeschlossen werden. Für gewisse Terrassenüberdachungen sind nur Anbauscreens (nicht eingebaut) erhältlich.
Die Screens sind elektrisch zu bedienen und können mit Automaten mit Wind- und/oder Sonnensensoren ausgestattet werden. Die Outdoor Living-Systeme werden freistehend oder angebaut gegen eine Fassade oder eingebaut in eine Öffnung montiert. Die Lamellendächer können mit einem oder mehreren Dachelementen ausgestattet werden. Mehrere Module der SONNEO-Produkte können aneinander gekoppelt werden.
Achtung: Outdoor Living Systeme bleiben jedoch Terrassenüberdachungen und eignen sich also nicht als permanenter Wohnraum oder Aufbewahrungsraum für (wertvolle) Möbel oder Objekte.
Allgemein
Die Outdoor Living-Konstruktion ist besonders wasserabweisend, aber nicht vollständig wasserdicht. Bei korrektem Einbau sind die Systeme hinsichtlich der Wasserabfuhr wasserdicht gemäss Norm. Pro Dachelement ist mindestens ein Wasserabfluss pro 15 m² Dachfläche erforderlich. Die Abwässerung sollte durch den dichtesten Vertikalpfosten erfolgen. Bei Anbaupergolen liegt die Verantwortung für die Abdichtung zwischen Wand und Überdachung beim Spengler bauseits.
Die Motoren der Screens und der Oberstruktur entsprechen den Schutzarten IP44 und IP66 Dynamic. Bei Öffnung der Lamellen oder des Falttuchs nach Regen kann Tropfwasser auftreten. Windböen können Wasser ins Innere blasen. Auch bei Screens kann sich Kondenswasser bilden. Um Schimmelbildung zu vermeiden, Tücher nie nass einrollen.
Wasserdichtheit
Outdoor Living-Dächer sind regenabweisend, aber nicht dafür konzipiert, hohe Schneelasten zu tragen. Bei starkem Regen kann Wasser an den Seitenrinnen überlaufen. Aluminium dehnt sich temperaturbedingt – Tropfenbildung an Eckverbindungen ist möglich. Bei Fassadenmontage wird ein Spenglerblech bauseits empfohlen.
Bei Schneefall müssen Lamellen senkrecht gestellt werden. Wegfahrbare Lamellen sind zwingend senkrecht zu halten. PVC-Dächer müssen bei Schnee vollständig geöffnet werden. Die Steuerung verfügt über eine Automatik: unter 7 °C ohne Niederschlag öffnen sich Lamellen auf 9.5° zur Vermeidung von Anfrieren. Bei Regen + unter 7 °C: automatische Öffnung auf 90° bei Verwendung eines Sensors. Abschalten dieser Sicherung führt zum Verlust der Garantie.
Temperatur & Überlastung
Motoren sind bis 60 °C nutzbar. Bei häufiger Bedienung greift ein thermischer Motorschutz (ca. 10 Minuten Sperre).
Sicherheit & Installation
- Installation, Anschluss und Einstellung nur durch qualifizierte Fachkräfte
- Elektrischer Netzanschluss gemäss Norm durch anerkannten Elektriker
- Schalter im Sicherungskasten erforderlich (bei Automatikbetrieb)
- Keine Bedienung bei blockierten, vereisten oder verschmutzten Anlagen
- Schutz vor Einfrieren durch automatische Frostschutzsteuerung empfohlen
Bedienung
Die Systeme werden über Casambi-App (Bluetooth), Teleco oder Somfy-io-Sender bedient. Funkfrequenz: 2.4 GHz. Bei Batterieausfall keine Signalübertragung. Lamellen, Screens, LED-Leuchten und Heizungen steuerbar.
Windwiderstand
Alle SONNEO Markisen-Produkte entsprechen CE-Windklasse 2 nach EN 13561.
- Screens bis 10 m²: bis 49 km/h, darüber aufrollen
- Screens > 10 m²: bis 38 km/h
- Lamellendächer: bis 120 km/h (geschlossen)
- Faltdächer: bis 100 km/h – bei mehr Wind offen halten
- Windsensoren können automatisch reagieren, bieten aber keine vollständige Sicherheit
Wartung
Regelmässige Reinigung (2x jährlich):
- Aluminium: lauwarmes Wasser + mildes Reinigungsmittel
- PVC-Tücher: erst trocken bürsten, dann sanft reinigen
- Screens mit Cristal: nur mit Wasser reinigen – nie nass aufrollen
- Mechanische Teile: jährlich reinigen
- Keine scharfen Mittel oder Hochdruckreiniger verwenden
Garantie
Ohne Gegenbericht innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
Die Garantie im Sinne einer Gewährleistungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum zwei Jahre. Die Rechnung gilt als Garantienachweis. Mängel und Fehler sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich und unter unaufgeforderter Vorlage des Garantienachweises (Rechnung) zu melden. Eingriffe und Reparaturen Dritter beenden unsere Garantie und Gewährleistungspflicht sogleich; jede Haftung ist diesfalls ausgeschlossen.
Nur gültig bei:
- Rücksendung des ausgefüllten Abnahmeprotokolls innert 10 Arbeitstagen
- Feststellung des Mangels durch Installateur innerhalb der Frist
- Sofortige Meldung durch Endkunde
Wichtige Hinweise
- Keine Gewährleistung bei Frost-, Sturm-, Schnee-, Hagel- oder Bedienfehlern
- VSR-Merkblätter zu Acryl- und PVC-Tüchern gelten ergänzend
- Automatische Steuerungen bei Frostgefahr ausschalten
- Bedienung blockierter Anlagen führt zu Schäden und Verlust der Garantie
Ein Missachten dieser Hinweise kann zum Verlust der Garantieansprüche führen. Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen Dokument zur Outdoor Living Bedienung und Garantie. Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer hochwertigen Outdoor Living Terrassenüberdachung. Damit Sie langfristig Freude daran haben, ist eine sachgemässe Bedienung und Wartung zwingend. Die detaillierte Bedienungs- und Wartungsanleitung, Hinweise zur Wasser- und Winddichtigkeit, Frostschutz, Schneelasten sowie die besonderen Anforderungen an die Montage und Bedienung mit Motoren, Sensorik und Steuerung entnehmen Sie dem jeweils beiliegenden Spezialdokument "Outdoor Living – Bedienungs- und Garantiehinweise". Beachten Sie insbesondere:
- Die Überdachungen sind nicht als Wohn- oder Lagerraum konzipiert
- Sie sind wetterresistent, aber nicht vollständig wasserdicht
- Schnee ist zu vermeiden, Lamellen senkrecht zu stellen bzw. PVC-Dach zu öffnen
- Feuchtigkeit darf nicht eingeschlossen werden (Tücher stets trocken einrollen)
- Wind- und Regensensoren helfen bei Schutz, bieten aber keine absolute Sicherheit
- Elektrik ist durch qualifiziertes Personal anzuschliessen
- Es gelten ergänzende Garantiebedingungen gemäss Hersteller
Ein Missachten dieser Punkte kann zum Ausschluss von Garantieansprüchen führen.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Firmensitz der SONNEO GmbH in 8600 Dübendorf. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht gemäss OR. Der Lieferant kann den Kunden auch an dessen Sitz belangen.
Allgemeines und Zusätzliches
- 1.1 Diese Bestimmungen gelten für alle Kundengeschäfte der Sonneo GmbH, soweit nicht schriftlich besondere vertragliche Abmachungen getroffen werden.
- 1.2 Ergänzend finden die Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes SIA (SIA-Norm 118 sowie die SIA-Norm 342 oder deren Nachfolger) Anwendung.
- 1.3 Für die technische Ausführung (z.B. Materialbeschaffenheit) und die verwendeten Begriffe (z.B. Armlänge bei Gelenkarmmarkisen) sind die technischen Datenblätter der gewählten Produkte massgebend. Bezüglich der Produkteeigenschaften (z.B. Wartung, Pflege, Witterungseinflüsse, vorausgesetzte Einbauverhältnisse) gelten die jeweiligen Hinweise in den Merkblättern, unter anderem
- „Bedienung von Sonnenschutz-System bei Schnee und Eis“,
- „ITRS-Richtlinie zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern“,
- „Einfluss der Windgeschwindigkeiten auf Sonnen- und Wetterschutz-Systeme“,
- „Befestigung von Sonnen- und Wetterschutz-Systemen auf Fassaden mit Aussenwärmedämmung“,
- „Empfehlrichtlungen für die Reinigung von Rollladen und Lamellenstoren aus vorlackiertem Alu-Bandmaterial“.
- Die techn. Datenblätter und einen Link zu den Merkblättern finden Sie auf unserer Homepage www.sonneo.ch.
- 1.4 Technische Änderungen an unseren Modellen bzw. Generationenwechsel bleiben stets vorbehalten, insbesondere auch der Ersatz von älteren Modellen durch neuere Modelle im Rahmen von Nachbestellungen bzw. Nachlieferungen. Auch wenn die Sonneo GmbH bemüht ist, die Unterschiede zwischen den einzelnen Generationen ihrer Modelle möglichst klein zu halten, sind gewisse ästhetische oder funktionale Unterschiede nicht vermeidbar.
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge mit der SONNEO GmbH. Subsidiär gelten die Normen SIA 118 sowie das Schweizerische Obligationenrecht.
Stand: Mai 2025