Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

0. Vertrag / Kundeninformationen

Eine verbindliche Bestellung kann mündlich und schriftlich erfolgen. Sie erhalten daraufhin eine Auftragsbestätigung, mit deren Empfang der Vertrag zustande kommt und die AGB akzeptiert werden. Es gelten generell unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Preise

verstehen sich in Schweizerfranken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Die MWST wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Preisänderungen, sowie Irrtümer in Angeboten, bleiben ohne vorherige Anzeige vorbehalten.

2. Zahlung

Innerhalb 20 Tagen rein netto ohne Abzug. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Aufträgen (ab CHF 5’000.-) wird die Zahlungskondition wie folgt geregelt: 65% ist bei Auftragsklarheit / Auftrag fällig (Materialbeschaffung) 35% ist nach der Montage 10 Tage netto fällig. Bei kleineren Mängel darf ein Rückbehalt von 10% (Auftragsvolumen) ausgemacht werden, muss aber vorher abgesprochen werden. Dies gilt nicht für fehlende Arbeiten.

Bei der pünktlichen Akontozahlungen gilt einen Skonto von 2%. Fehlende noch nicht ausgeführte Arbeiten berechtigen nicht Abzüge oder rückbehalte vorzunehmen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins geschuldet. Aufträge, die verschoben werden, werden ohne Montagekosten in Rechnung gestellt. Bestellungen «auf Abruf» werden nach der Bereitstellung fakturiert und zur Zahlung fällig.

Auf Wunsch werden wir ein Erfüllungsgarantie der Raiffeisenbank ausstellen für einmalige 250.-.

3. Lieferfristen

Für Massanfertigungen beginnen mit dem Tag der Auftragsklarheit bzw. der 1. Akontozahlung. Sie werden von uns in der Auftragsbestätigung angegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Aus verspäteter Lieferung durch höhere Gewalt (Wetter, Zoll, Politik, etc.) entstehen keine Schadensersatzansprüche des Bestellers, und der Besteller ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Es werden keine Konventionalstrafen akzeptiert.

4. Lieferungen

Für die Lieferungen in der Schweiz fallen ja nach Warenwert unterschiedliche Versandkosten an:

  • Bis 500.- Warenwert fallen 15% Versandkosten an.

  • 501.- bis 2000.- Warenwert fallen 10% Versandkosten an.

  • ab 2001.- Warenwert fallen 8% Versandkosten an.

Bei Montagen durch SONNEO GmbH sind die Transportkosten bereits inkludiert und werden nicht zusätzlich berechnet.

5. Lieferpflicht

Eine Lieferpflicht des Lieferanten besteht nur, soweit der Besteller kreditwürdig ist. Nachträgliche gegenteilige Feststellungen berechtigen den Lieferanten, Vorauszahlung zu verlangen oder unter Kostenfolge des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten.

6. Transport

Der Transport erfolgt auf Risiko und Gefahr des Bestellers. Transportschäden werden im Rahmen des ASTAG-GU-Tarifs vergütet, sofern der Empfänger von der Speditionsfirma eine atbestandesaufnahme erstellen lässt und uns diese gleichzeitig mit der Schadenmeldung zustellt.

7. Warenrücknahme

Lagerartikel werden nur in einwandfreiem Zustand, nach vorheriger Absprache, franko unsere Adresse zurückgenommen. Die Gutschrift beträgt maximal 75% des Warenwertes. Sonder- oder Massanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Die Transportkosten gehen zu Ihren Lasten.

8. Änderungen und Kosten während der Baubewilligunsphase

Kosten infolge Massänderungen nach der Auftragserteilung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Währen einer Baubewilligungsphase entstehen Kosten infolge Zeichnungen der Pläne, Fundamente und weitere Dokumente wie Katasterplan. Diese Kosten werden Pauschal mit 500.- exkl.

Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei schriftlicher Zusage des Auftrages (natürlich Abhängig der Bewilligung) erden die Pauschale nicht verrechnet.

9. Garantie

Fehlerhaftes Material wird von uns kostenlos im Garantiezeitraum (2 Jahren) ersetzt, sofern entsprechende Mängelrügen schriftlich bei uns angezeigt werden. Werden versteckte Mängel nicht spätestens binnen 6 Monaten nach Empfang der Lieferung entdeckt und dem Lieferanten schriftlich angezeigt, so gilt die Lieferung als genehmigt.

Schäden welche auf unsachgemässe Behandlung der Produkte zurückzuführen sind oder durch Vandalismus, fallen nicht in unsere Garantieleistungen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Besteller nicht zu. Für die Ausführung der Arbeiten sind die entsprechenden VSR- und SIA-Normen verbindlich. Im weiteren gelten die Normen:

  • SIA 118 Allgemeine Bedingungen

  • VSR Storen - Verband der Schweizer Anbieter von Sonnen- und Wetterschutz-Systemen

  • AGB der SONNEO GmbH

10. Mängelrüge

Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 48 Stunden nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.

11. Eigentumsvorbehalt

Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt oder nicht mit Gebäuden fest verbunden ist, bleibt sie Eigentum der SONNEO GmbH. Diese ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte oder das Handwerkerpfandrecht eintragen zu lassen.

12. Montage

Wenn nichts anderes vereinbart wurde gilt: „Der Montagepreis versteht sich als RICHTPREIS/nach AUFWAND. Die effektiven Kosten erfolgen nach
Aufwand von 95.-/Mannstunden.“ Um unplanmässige Mehrkosten der Montage zu verhindern, bitten wir Sie, folgendes einzuhalten: bauseitige
Fundamente müssen bei Montagebeginn fertig gestellt sein, Bodengegebenheiten und Anpassungen sind nicht Bestandteil vom Auftrag; die Zufahrt zur
Baustelle muss gewährleistet sein; der Montagestandort muss gereinigt sein; die angegebene Ansprechperson muss pünktlich vor Ort sein; Elektrik,
Hauptanschlüsse, Kranzüge, notwendige Hebemittel, Gerüste oder andere notwendige Hilfsmittel gehen zu Lasten des Bestellers.

13. AGB

Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SONNEO GmbH oder subsidiär das schweizerische Obligationenrecht.

Vertragliche Bestimmungen:

Dieses Leistungsverzeichnis, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden, von uns erstellten, oder erarbeiteten Pläne, Projekte und technische Unterlagen sind geistiges Eigentum der SONNEO GmbH. Jede Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte bedarf unseres Einverständnisses.

14. Beschattungssysteme

Für die Pergola, Beschattungssysteme und Markisen haben wir separat vom Hersteller eine Garantie- und Wartungsbedingung welche dann in den Dokumenten angehängt ist. Bei einer Anbaupergola ist der Kunde für die Abdichtung zwischen Hauswand und Pergola verantwortlich. Z.B. mittels Spenglerblech. Bitte bedenken Sie, da Aluminium ein bewegliches Element ist bei Wärme und Kälte, kann es sein, dass Wasser zwischen der Rinne und Pergolarahmen durchsickern kann. Dies wird nicht als Mängel angesehen.

Inbetriebnahme / Reinigung:

Die Terrassendächer werden bei der Inbetriebnahme durch uns grob gereinigt. Gröbere Verschmutzungen durch Dritte (z.B. auf Grund von weiteren Bauarbeiten, Handwerker auf den Grundstück) vor/während/nach der Inbetriebnahme wird in Rechnung gestellt.

15. Gerichtsstand

ist der Firmensitz der SONNEO GmbH. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. Es gilt schweizerisches Recht.